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Umweltzone in Berlin rechtmäßig
Die Einrichtung der Berliner Umweltzone innerhalb des inneren S-Bahn-Rings und die Einschränkung, die Umweltzone nur noch mit einer grünen Plakette befahren zu dürfen, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in elf parallelen Klageverfahren entschieden. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung jeweils die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte im August 2005 mit einem Luftreinhalte- und Aktionsplan unter anderem festlegt, dass ab Januar 2008 nur noch Kraftfahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette in die vom inneren S-Bahn-Ring begrenzte Umweltzone einfahren dürfen. Ab Januar 2010 ist dies nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette erlaubt. Gegen die Einrichtung dieser Umweltzone hatten elf vom ADAC unterstützte Kläger unter Berufung auf entsprechende Gutachten im Wesentlichen geltend gemacht, die Umweltzone zeige keine Wirkung auf die Feinstaubbelastung.
Das Gericht hat die Klagen mit folgender Begründung abgewiesen:
Der Luftreinhalte- und Aktionsplan vom August 2005 sei rechtmäßig und verletze die Kläger nicht in ihren Rechten. Aus den in den Vorjahren festgestellten Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerten ergebe sich zweifelsfrei, dass die bestehenden Grenzwerte überschritten worden seien und für die Zukunft weitere Überschreitungen zu befürchten gewesen seien. Vor diesem Hintergrund sei der Berliner Senat verpflichtet gewesen, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Der 104 Seiten umfassende Plan enthalte eine ausführliche Analyse und einen detaillierten Maßnahmenkatalog, so das Gericht weiter. Die ergriffenen Maßnahmen seien auch verhältnismäßig, da sie grundsätzlich geeignet seien, eine Reduzierung der genannten Schadstoffe zu bewirken.
Geschrieben am 16.12.2009 von Grawer und Partner
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