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Klage gegen Planfeststellung für Ausbau der Autobahn Bielefeld - Osnabrück im Abschnitt Bielefeld - Steinhagen erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage von eigentumsbetroffenen Anwohnern abgewiesen. Zwar leide der Planfeststellungsbeschluss an dem Verfahrensfehler der Öffentlichkeitsbeteiligung, doch wirke sich dieser im Ergebnis nicht aus.
Die Planrechtfertigung ergebe sich daraus, dass das Vorhaben als vordringlicher Bedarf ausgewiesen sei. Auch verstoße das Vorhaben nicht gegen Vorschriften des Artenschutzrechts, da die artenschutzfachlichen Bewertungen und Ermittlungen nicht zu beanstanden seien. Spätere eigene Erhebungen des Klägers vermögen jene nicht mehr grundsätzlich zu erschüttern.
Auch sei dem fachplanerischen Abwägungsgebot genügt worden.
Das Bundesverwaltungsgericht folgte weder den Einwänden gegen die Verkehrsprognose, die dem Gutachten zur künftigen Lärmbelästigung zugrunde liegen, noch denen gegen die Prognose zur Luftschadstoffbelastung.
Ebenfalls erfolglos blieb der hilfsweise gestellte Antrag auf weitergehende Schallschutzmaßnahmen, weil der für den vollen aktiven Schallschutz erforderliche Kostenaufwand für die sämtlich im Außenbereich liegenden Wohngebäude unverhältnismäßig sei.
Geschrieben am 23.09.2009 von Kanzlei Grawert und Partner
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