Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main unter der Auflage eines Nachflugverbots gebilligt

VGH Kassel, Urteil vom 21.08.2009 - 11 C227/08.T u.a.

In dieser Entscheidung hat der Hessische VGH die Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main um eine weitere Landebahn im Nordwesten des heutigen Flughaengeländes unter gewissen Auflagen gebilligt.

Beanstandet hat der VGH, dass die Planfeststellungsbehörde den Flugverkehr zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr (sog. Mediationsnacht) nicht ausreichend eingeschränkt hat. Anstelle der Beschränkung auf 17 Flüge - bisher werden in diesem Zeitraum bis zu 60 Flüge durchgeführt - darf die Planfeststellungsbehörde künftig keine planmäßigen Flüge in der Mediationsnacht mehr zulassen.

Begründet wird dies mit einem 2007 in den Landentwicklungsplan (LEP) 2000 aufgenommenen Grundsatz der Raumordnung, nach dem in den Verfahren nach dem LuftVG aus Rücksichtnahme auf die besonders schutzbedürftige Nachtruhe der Bevölkerung ein umfassender Lärmschutz in den Kernstunden der Nacht von herausragender Bedeutung ist. Weil nach der LEP-Änderung 2007 ein Nachtflugverbot zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr eine "Prämisse" gewesen sei, reduziere dieser Grundsatz die Abwägungsbefugnis der Planfeststellungsbehörde auf nahezu Null. Sie dürfe daher nur solche Flüge zulassen, die mangels Detailschärfe der Landesplanung nicht vorhersehbar waren.
Zudem verneint der VGH auch die Voraussetzungen des § 29 b Abs.1 LuftVG für die Zulassung von Flügen in der Nachtkernzeit, die - abweichend vom BVerwG - den Zeitraum von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr erfassen soll. Dabei orientiert sich der VGH am Urteil des BVerwG vom 24.07.2008: Für den Passagierverkehr liege nach seiner Meinung kein sog. "standortspezifischer Bedarf" vor. Für Frachtverkehr bejaht er dagegen einen solchen standortspezifischen Bedarf, für Expressfracht allerdings nur, soweit am FLughafen nachts in der Gesamtbilanz weitaus überwiegend Expressfracht geflogen wird, welche die Standartfracht mitzieht. An letzterem fehlt es jedoch seiner Meinung nach.


Geschrieben am 20.05.2010 von Grawer und Partner
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)