Bei periodisch auftretenden Mängeln nur Mietminderung in dieser Zeit

BGH, Urteil vom 15.12.2010 – XII ZR 132/09

Vorschriften: § 536

Wirkt sich in einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, so ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt.


Geschrieben am 11.04.2011 von Grawer und Partner
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