Familienrecht - Urteile und Leitsätze

Neues Unterhaltsrecht – Vertrauensschutz des unterhaltsberechtigten Ehegatten bezüglich des nachehelichen Aufstockungsunterhaltsanspruchs in die alte Rechtslage ist größer als in die seit 01.01.2008 geltende Rechtslage

OLG Celle, Beschluss vom 27.10.2008 – 10. ZS – 10 WF 350/08

Vorschriften: § 1578 b BGB; § 36 Nr.1 EGZPO

Das Vertrauen eines geschiedenen Ehegatten auf die Gewährung des vereinbarten nachehelichen Unterhalts steht einem Wegfall des Unterhaltsanspruchs alsbald nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechts...

Geschrieben am 09.03.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

Neues Unterhaltsrecht – Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung ist möglich, selbst wenn die Partner der neuen Beziehung nicht räumlich zusammenleben und keinen gemeinsamen Haushalt führen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 – 2 UF 21/08 = FF 2009, 35 ff.

Vorschriften: § 1579 Nr.2 BGB n.F.

Eine Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr.2 BGB n.F. kommt vornehmlich in drei Fällen in Betracht:

Zunächst kann ein Unterhaltsanspruch verwirkt sein, wenn der Unterha...

Geschrieben am 09.03.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

Neues Unterhaltsrecht – keine Nachholung der Unterhaltsbefristung im Abänderungsverfahren, wenn zum Zeitpunkt des Vergleichs auch schon eine Befristung nach altem Recht möglich war

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 25.09.2008 – 142 F 17280/07

Vorschriften: §§ 313, 1570, 1573 II, 1578b, 1612b BGB; 323 ZPO

Die Abänderungsklage dient nicht der Fehlerkorrektur für eine bestehende Unterhaltsregelung, sondern lediglich der Anpassung des Titels an veränderte tatsächliche oder rech...

Geschrieben am 06.03.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

Neues Unterhaltsrecht – Übergangszeitraum von einem Jahr für Begrenzung des nachehelichen Unterhalts

OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2008 - 5 WF 62/08 (= FamRZ 2009, 347 ff.)

Vorschriften: §§ 1573 II, 1578 b II BGB

§ 1578 b Abs.2 BGB lässt eine sofortige Begrenzung des Unterhaltsanspruchs ab Rechtskraft der Scheidung in der Regel nicht zu. Schon der Wortlaut der Norm steht einer sofortigen Begre...

Geschrieben am 06.03.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

Neues Unterhaltsrecht – Darlegungs- & Beweislast eines arbeitslosen, unterhaltsbedürftigen Ehegatten hinsichtlich seiner Erwerbsbemühungen – Keine Herabsetzung/Befristung des Aufstockungsunterhalts bei einer 27-jährigen Ehe bei ehebedingten Nachteilen

OLG Nürnberg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 UF 244/08 (= FamRZ 2009, 345 ff.)

Vorschriften: §§ 1577, 1578 b BGB

Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seinen Bedarf bzw. die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltsbedürftiger in nachprüfbarer Weise vortr...

Geschrieben am 06.03.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

Neues Unterhaltsrecht – Bedarf & Rangfolge von Unterhaltsansprüchen der geschiedenen & der neuen Ehefrau – Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes – Anrechnung des Splittingvorteils bei neuer Ehe – Berücksichtigung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags

BGH, Urteil vom 30.07.2008 – XII ZR177/06 (= FF 2008, 453 ff.)

Vorschriften: §§ 1578 I, 1609 Nr.2, 3 BGB

Bei der Unterhaltsbedarfsbemessung ist stets der Halbteilungsgrundsatz zu beachten. Dieser Grundsatz gebietet es bei der Bedarfsermittlung nur eines unterhaltsberechtigten Ehegatten, dem Unterh...

Geschrieben am 06.03.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

Neues Unterhaltsrecht – Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts für die teilzeitbeschäftigte Ehefrau auf 3 Jahre mangels fortwirkender ehebedingter Nachteile nach 9-jähriger, kinderloser Ehe – Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit

OLG München, Beschluss vom 02.06.2008 – 16. ZS – FamS – 16 UF 624/08 (= FamRZ 2009, 52 f.)

Vorschriften: §§ 1573, 1578 b II BGB

Der nacheheliche Aufstockungsunterhalt gewährt keine – von ehebedingten Nachteilen unabhängige – Lebensstandardgarantie im Sinne einer fortwirkenden Mitverantwortung.

V...

Geschrieben am 06.03.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

Neues Unterhaltsrecht – Auch bei längerer Ehedauer von ca. 28 Jahren ist eine Befristung des nachehelichen Unterhalts möglich, wenn keine ehebedingten Nachteile nach Wiederaufnahme & Ausweitung einer früher ausgeübten beruflichen Tätigkeit eintreten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2008 - 9 UF 4/06 (FamRZ 2009, 349)

Vorschriften: §§ 1578 b BGB; 323 ZPO

Strebt der Kläger mit seiner Abänderungsklage in Bezug auf den nachehelichen Aufstockungsunterhalt eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts an, so steht der Zulässigkeit seiner Klage die Zeits...
Geschrieben am 27.01.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

Kein Aufstockungsunterhalt nach knapp 3 jähriger Ehe und bei Fehlen ehebedingter Nachteile

OLG Hamm, Urteil vom 28.03.2008 – 10 UF 107/07 = FamRZ 2009, 50 ff.

Vorschriften: § 1573 II, V,BGB (alte Fassung); § 1578 I BGB (alte Fassung).

Im Gegensatz zu anderen Tatbeständen des nachehelichen Unterhalts wie dem Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB, dem Unterhaltsanspruch bis zur Erlangung ei...

Geschrieben am 27.01.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

Neues Unterhaltsrecht – Befristung des Aufstockungsunterhalts für 5 Jahre nach 21 jähriger Ehe – Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei neuer Lebensgemeinschaft

OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.02.2008 – 2.ZS – FamS – 2 UF 138/07 = FamRZ 2009, 49 f.

Vorschriften: §§ 1573 II, 1578 b BGB

Für die Frage nach der zeitlichen Begrenzung des Aufstockungsunterhaltsanspruchs nach § 1578 b BGB ist bei der im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gebotenen Gesamtwürdigun...

Geschrieben am 27.01.2009 von Kanzlei Grawert Schöning und Partner

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