Umgangsregelung mit Übernachtung

KG, Beschluss vom 10.01.2011 – 17 UF 225/10

Vorschriften: § 1684 Abs. 1 BGB

Der Regelumgang umfasst regelmäßig auch dann Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil, wenn dessen häusliche Verhältnisse – beengte Wohnverhältnisse, fehlendes Kinderbett, kalter Zigarettenrauch – ungünstig sein sollten.

Bei der Kostenentscheidung kann der Regelwert von 3.000 € um ein Drittel gekürzt werden, wenn nur ein untergeordneter Einzelaspekt des Umgangs in Streit steht, der Sachverhalt einfach gelagert ist und die wirtschaftlichen Verhältnisse der beteiligten Eltern beengt sind.

Geschrieben am 11.04.2011 von Grawer und Partner
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