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Umgangsregelung mit Übernachtung
KG, Beschluss vom 10.01.2011 – 17 UF 225/10
Geschrieben am
11.04.2011
von Grawer und Partner
Vorschriften: § 1684 Abs. 1 BGB
Der Regelumgang umfasst regelmäßig auch dann Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil, wenn dessen häusliche Verhältnisse – beengte Wohnverhältnisse, fehlendes Kinderbett, kalter Zigarettenrauch – ungünstig sein sollten.
Bei der Kostenentscheidung kann der Regelwert von 3.000 € um ein Drittel gekürzt werden, wenn nur ein untergeordneter Einzelaspekt des Umgangs in Streit steht, der Sachverhalt einfach gelagert ist und die wirtschaftlichen Verhältnisse der beteiligten Eltern beengt sind.
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