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Unzulässiger Auflösungsantrag des Arbeitnehmers in der Anschlussberufung
BAG, Urteil vom 03.04.2008 - 2 AZR 720/06 = NJW 2008, 2605 f.
Vorschriften: § 9 KSchG
Nimmt der im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz unterlegene Arbeitgeber die von ihm eingelegte Berufung in der Berufungsverhandlung zurück, so wird damit der vom Arbeitnehmer erstmals durch Anschlussberufung verfolgte Auflösungsantrag unzulässig, weil es an der Beschwer des in erster Instanz obsiegten Arbeitnehmers fehlt.
(Das Urteil im Volltext auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts)
Geschrieben am 13.01.2009 von Grawer und Partner
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1 Kommentar zum Artikel "Unzulässiger Auflösungsantrag des Arbeitnehmers in der Anschlussberufung":
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Manch einer Fantasie scheinen ja wirklich keine Grenzen gesetzt. Habe darueber wirklich schon die tollsten Dinger gelesen. Lohnt aber nicht wirklich darueber zu lamentieren. Die Ausfuehrunge hier sind dafuer umso erfreulicher, weil man sich hier mit dem Themam scheinbar schon wesentlich eingehender beschaeftigt. Dickes Lob und Dank hinsichtlich der guten Ausfuehrungen!