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Tarifvertragliche Kündigungsfrist für Kleinbetriebe ohne Staffelung nach Betriebszugehörigkeit
Vorschriften: § 622 IV BGB; Art. 3, 12 GG
Nach § 622 IV 1 BGB sind tarifvertragliche Regelungen zulässig, die von den gesetzlichen Regelungen der gestaffelten Kündigungsfristen in § 622 II BGB abweichen und für Kleinbetriebe einheitliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine ohne Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und Alter vorsehen.
Differenzierungsgebote hat das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich erörtert, etwa im Bereich von Art. 6 GG, des Hochschulrechts und gegenüber unterschiedlichen Berufen. Es hat jedoch, soweit ersichtlich, weder für den Bereich des Alters noch den der Betriebszugehörigkeit eine Verpflichtung des Gesetzgebers zu unterschiedlichen Regelungen angenommen, so dass kein Verstoß gegen Art. 3 oder 12 GG vorliegt.
(Das Urteil im Volltext auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts)
Geschrieben am 13.01.2009 von Kanzlei Grawert und Partner
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