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Außerordentliche Kündigung während Geschäftsführertätigkeit – Kein Wiederaufleben des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses
BAG, Urteil vom 05.06.2008 – 2 AZR 754/06 = NJW 2008, 3514 ff.
Vorschriften: § 626 I BGB
Mit dem Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrags wird grundsätzlich – sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist – ein zuvor mit der GmbH be-stehendes Arbeitsverhältnis der Parteien einvernehmlich beendet.
Mit dem Verlust der Organstellung als Geschäftsführer einer GmbH wandelt sich der zu Grunde liegende Anstellungsvertrag (Geschäftsführerdienstvertrag) nicht (wieder) – jeden-falls nicht ohne weiteres – in einen Arbeitsvertrag.
(Das Urteil im Volltext auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts)
Geschrieben am 13.01.2009 von Grawer und Partner
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