OVG bestätigt Ansprüche der Anwohner auf Schallschutz
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einer heute bekannt gegebenen Eilentscheidung das Brandenburgische Infrastrukturministerium verpflichtet, durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt. Die Entscheidung ist in einem Parallelverfahren zu den von uns geführten Klageverfahren ergangen.
Damit steht fest, dass die Behörde die Flughafengesellschaft dazu anzhalten hat, im Tagschutzgebiet das Schutzziel "kein mal 55 dB(A)" bezogen auf das Prognosejahr umzusetzen.
gez.
Boermann

