Kooperation mit Gutachtern für Schallschutz und Schallimmissionsschutz

Im Rahmen der derzeitigen Diskussionen über Art und Umfang der nach dem Planfeststellungsbeschluss erforderlichen Schallschutzeinrichtungen kooperiert die Rechtsanwaltskanzlei Grawert Schöning und Partner nunmehr mit verschiedenen Gutachtern für Schallschutz und Schallimmissionsschutz. Es handelt sich dabei um folgende Gutachter bzw. Gutachterbüros:

Dr.-Ing. Ulrich Donner,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallschutz,
Bundesallee 156, 10715 Berlin,
Telefon: 0 30 / 5 20 05 71 - 15,
Telefax: 0 30 / 5 20 05 71 - 11,
E-Mail: ulrich.donner@acouplan.de;

Dipl.-Ing. Frank Schultz,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz,
Arkonastraße 45 - 49, 13189 Berlin,
Telefon: 0 30 / 40 00 73 56,
Telefax: 0 30 / 47 03 47 66,
E-Mail: asb-frank.schultz@berlin.de;

LÄRMKONTOR GmbH,
Altonaer Poststraße 13 b, 22767 Hamburg (mit Dependance in Berlin),
Telefon: 0 40 / 38 99 94 - 0,
Telefax: 0 40 / 38 99 94 - 44,
E-Mail: Hamburg@laermkontor.de;

Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbH,
Dr.-Ing. Lothar Krawczack,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz,
Wolfener Straße 36, 12681 Berlin,
Telefon: 0 30 / 93 69 23 36,
Telefax: 0 30 / 93 69 23 44,
E-Mail: BBP@BauCon.de.

All diesen Sachverständigen und Sachverständigenbüros ist der hier in Rede stehende Sachverhalt bekannt. Sämtliche Büros stehen in engem Kontakt mit der hiesigen Rechtsanwaltskanzlei. Gutachtervereinbarungen müssen jedoch unmittelbar mit den entsprechenden Büros abgeschlossen werden. Das Gutachterhonorar richtet sich dabei nach den besonderen Umständen des Einzelfalles. In jedem Falle sollte die Beauftragung eines Gutachters in Absprache mit unserer Rechtsanwaltskanzlei erfolgen. Gerne vermitteln wir in diesen Fällen auch den Kontakt mit dem entsprechenden Gutachterbüro.