Informationen über den aktuellen Stand der Problematik Schallschutzprogramm
So ist die Flughafengesellschaft u.a. nach wie vor nicht bereit, von der Regelung in ihren Verträgen Abstand zu nehmen, wonach die dort angegebenen Kostenansätze die Maximalbeträge darstellen. Wir haben insofern dargelegt, dass die betroffenen Anwohner den Einbau entsprechender Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage einer ortsüblichen und angemessenen Vergütung verlangen können. Es ist nicht ersichtlich, woraus sich ergeben soll, dass die von der Flughafengesellschaft mit ihren Subunternehmern verhandelten Preise Maximalpreise für die Höhe der erstattungsfähigen Kosten darstellen sollen.
Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass den betroffenen Anwohnern eine Bauleitung durch ein Ingenieur- oder Architektenbüro ihres Vertrauens zusteht. Die Flughafengesellschaft ist hingegen der Auffassung, dass eine entsprechende Begleitung durch das von ihr beauftragte Ingenieurbüro ausreicht. Dieser Auffassung können wir uns jedoch ausdrücklich nicht anschließen.
Hinsichtlich des Umfanges der Arbeiten hat nunmehr eine gewisse Klarstellung dahingehend stattgefunden, dass auch Nebenarbeiten, wie z.B. Maler- und Putzarbeiten, Gegenstand der Erstattungsvereinbarung sind. Aus unserer Sicht sind hier aber noch weitere Konkretisierungen erforderlich. Entsprechendes gilt z.B. bezüglich der Frage, welche Fenster einzubauen sind.
Ein weiterer wesentlicher Streitpunkt liegt darin, dass nach unserem Dafürhalten vieles dafür spricht, dass den betroffenen Anwohnern gegenüber der Flughafengesellschaft ein Kostenvorschussanspruch zusteht. Ein solcher Vorschussanspruch wird seitens der Flughafengesellschaft jedoch verneint.
Des Weiteren fordern wir nach wie vor die Bereitstellung der erforderlichen Datengrundlagen von der Flughafengesellschaft, damit nicht nur die objekt-, also wohnhausbezogenen Begutachtungen nachvollzogen werden können, sondern auch diejenigen Daten, die zur Überprüfung der von der Flughafengesellschaft ermittelten Schallbelastungen erforderlich sind. Zu dieser Frage hat die Flughafengesellschaft in ihrem letzten Schreiben nicht Stellung genommen.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass die Flughafengesellschaft die Kosten solcher Begutachtungen generell zu erstatten hat. Auch zu dieser Forderung hat die Flughafengesellschaft bislang leider nicht Stellung genommen.
Schließlich ist nach wie vor unklar, welche Art von Lüftern eingebaut werden soll. Zudem ist die Flughafengesellschaft immer noch der Auffassung, dass die Leitungen für die Lüfter auch in Wohnräumen über Putz verlegt werden sollen. Dieser Punkt ist angesichts des Umfangs des gesamten Schallschutzprogramms sicherlich nur eine „Nebensache“. Dies zeigt jedoch nach diesseitigem Dafürhalten, wie die Flughafengesellschaft derzeit mit dem Schallschutzbegehren der Anwohner umzugehen gedenkt.

