Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Flughafenanwohner
Ausgangspunkt für die verfassungsgerichtliche Entscheidung war ein vorangegangener Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2008. Bei diesem Beschluss ging es um die Frage, ob die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Stichtagsregelung für die Wertermittlung des zu übernehmenden Grundstückes rechtmäßig ist. Die entsprechende Regelung im Planfeststellungsbeschluss lautet dahingehend, dass der maßgebliche Stichtag für die Ermittlung des Verkehrswertes der Tag ist, an dem der betroffene Anwohner seinen Übernahmeanspruch geltend macht. Damit handelt es sich zwingend um einen Zeitpunkt nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.
In dem vorbenannten Gerichtsverfahren hatte der Kläger eingewandt, dass der Bodenwert seines Grundstückes durch die Planung des BBI um mehr als 60 % zurückgegangen sei und der Verkehrswert seines Grundstückes damit entsprechend gesunken sei. Insoweit hatte der Kläger in diesem Verfahren auch Beweis angeboten. Das Bundesverwaltungsgericht wies dieses Begehren des Klägers ab. Zur Begründung führte es aus, dass es sich bereits aus der Gesetzessystematik ergäbe, dass für die Wertermittlung des Übernahmeanspruches nur ein Zeitpunkt nach Inkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses denkbar ist. Eine Vorverlegung dieses Zeitpunktes sei nach der gesetzlichen Systematik ausgeschlossen. Aus diesem Grunde kam es für das Bundesverwaltungsgericht nicht darauf an, wie hoch die Wertbeeinträchtigung zum maßgeblichen Stichtag im Einzelfall tatsächlich ist. Der dahingehende Beweisantrag wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unerheblich angesehen.
Gegen diese rechtliche Wertung richtet sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht führte insofern aus, dass sich aus Art. 14 Abs. 1 GG ergäbe, dass die tatsächliche Wertbeeinträchtigung bei der Ermittlung der Entschädigung keineswegs unerheblich sei. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Anwohner im sogenannten Übernahmegebiet ihre Wohngrundstücke aufgeben müssen, weil man dort wegen der künftigen Lärmentwicklung schlichtweg nicht mehr wohnen kann. Die hierfür gegen Übergabe des Grundstückes zu zahlende Entschädigung muss dabei von Verfassungs wegen so bemessen sein, dass sich der betroffene Eigentümer ein adäquates Wohngrundstück für sich und seine Familie leisten kann. Allerdings mag es – so das Bundes¬verfassungsgericht weiter – je nach den Umständen des Einzelfalles noch vertretbar sein, dass dem betroffenen Eigentümer ein gewisser Grundstückswertverlust zugemutet wird; dies ergäbe sich aus der Sozialbindung des Eigentums. Eine Verkehrswertminderung von 50 bis 60 % würde diese Grenze jedoch weit übersteigen.
Das Urteil betrifft die Inhaber eines sogenannten Übernahmeanspruches. Deren Position wird gestärkt. Nach diesseitiger Auffassung sagt das Urteil verkürzt aus, dass den betroffenen Anwohnern eine faire Entschädigung für den Verlust ihres Wohnhauses gezahlt werden muss; sie sollen sich an anderer Stelle ein neues Haus leisten können. Für uns ist dieses Urteil ein klarer Fingerzeig an die Flughafengesellschaft und die beteiligten Landesregierungen bzw. die Bundesregierung, endlich einen gerechten und fairen Umgang mit den Betroffenen zu pflegen und sich nicht hinter juristischen Argumentationen zu verschanzen.
gez. RA Boermann
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