Begutachtung im Rahmen der Schallschutzmaßnahmen

In den folgenden Wochen wird die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH im Zusammenhang mit den von uns gestellten Schallschutzanträgen ein von ihr beauftragtes Ingenieurbüro veranlassen, die von den Schallschutzmaßnahmen betroffenen Gebäude zu begutachten. Teilweise hat das Ingenieurbüro – dabei handelt es sich wohl um das Ingenieurbüro Vössing – bereits mit der Durchführung dieser Termine begonnen. Diese Untersuchungen sind erforderlich, damit die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH überhaupt ein Angebot für eine Kostenerstattungsvereinbarung abgeben kann. Ob die anschließend von der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen zureichend sind oder nicht, wird sich zeigen. Allerdings ist dafür die Durchführung der Gutachtertermine unabdingbar.

Den jeweiligen Vor-Ort-Termin werden die Gutachter direkt mit Ihnen vereinbaren. Im Rahmen dieses Vor-Ort-Termins werden keinerlei Festlegungen getroffen. Soweit das Ingenieurbüro eine Unterschrift von Ihnen wünscht, so sollte allenfalls die Durchführung des Vor-Ort-Termins quittiert werden. Darüber hinausgehende Unterschriften oder Erklärungen sind nach den diesseitigen Absprachen mit der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH nicht vorgesehen.

Sofern eine Mustererklärung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Umlauf ist, so ist es unschädlich, wenn eine solche von dem Gutachter abgezeichnet wird. In jedem Falle sollte man aber die Begutachtung nicht von der Zeichnung dieses Formulars abhängig machen. Denn zunächst einmal ist es wichtig, dass das Verfahren überhaupt in Gang gesetzt wird. Hierzu ist eine entsprechende Begutachtung erforderlich.

Die Mitarbeiter des Ingenieurbüros können sich durch entsprechende Ausweise – wohl sogar mit Lichtbild versehen – legitimieren.

Sofern mit den diesseits eingereichten Anträgen noch keine Baugenehmigungsunterlagen, Bauscheine o.Ä. übermittelt worden sind, so möchten Sie dahingehende Unterlagen – soweit vorhanden – bitte zum Zeitpunkt der Begutachtung an den Gutachter überreichen. Bitte behalten Sie die Originalunterlagen bei sich und händigen nur Kopien an die Mitarbeiter des Ingenieurbüros aus. Entsprechendes gilt hinsichtlich eventueller Eigentumsnachweise, wie z.B. Grundbuchauszüge oder entsprechende Bescheinigungen der Gemeinde.

Auf Grundlage der Begutachtung wird die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH ein Angebot auf Abschluss einer Kostenerstattungsvereinbarung an Sie übermitteln. Allerdings bestehen gegen die derzeit kursierenden Vertragsformulare von unserer Seite aus rechtliche Bedenken, die wir gegenüber der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH auch bereits formuliert haben. Dementsprechend haben wir die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH aufgefordert, Angebote zum Abschluss einer Kostenerstattungsvereinbarung erst nach Klärung der von uns aufgeworfenen Fragen an unsere Mandanten zu übermitteln. Sollten trotzdem zwischenzeitlich entsprechende Angebote bei Ihnen eingehen, so leiten Sie diese bitte an uns weiter.

Schließlich möchten wir bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH beabsichtigt, stichprobenartig sogenannte Nachuntersuchungen durchzuführen. Diese Nachuntersuchungen sollen sicherstellen, dass die von den Ingenieurbüros ermittelten Maßnahmen auch den gebotenen Lärmschutz herbeiführen. Aus unserer Sicht ist dies grundsätzlich unbedenklich. Zu einer Minderung oder Schmälerung Ihrer Ansprüche wird dies nicht führen.

Boermann
Rechtsanwalt