Flughafenneubau Schönefeld / BBI
Schriftliche Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2011 liegen vor
Am 16. Januar 2012 sind uns die schriftlichen Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts betreffend das Urteil vom 13. Oktober 2011 zugestellt worden. Die Begründung der gerichtlichen Entscheidung wird derzeit von der Kanzlei Grawert und Partner sowie von der Kanzlei Zuck ausgewertet. Die Kanzlei Zuck ist insofern vom BVBB beauftragt worden, die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Im engen Zusammenwirken zwischen den beiden Kanzleien wird des Weiteren geklärt, ob eventuell sogenannte Anhörungsrügen beim Bundesverwaltungsgericht anzubringen sind... (gesamter Artikel)Aktueller Stand der Verhandlungen über das Schallschutzprogramm
Die Abwicklung des Schallschutzprogramms des künftigen Flughafens Berlin-Schönefeld BER stellt sich nach wie vor als ausgesprochen schwierig heraus. In den meisten Fällen hat eine Ortsbegehung eines Ingenieurbüro der Flughafengesellschaft stattgefunden hat. Auf dieser Grundlage erhalten die Anwohner eine Kostenerstattungsvereinbarung. Die meisten Anwohner haben Bedenken, diese zu unterschreiben... (gesamter Artikel)Nach dem Urteil vom 13. Oktober 2011:
Die Ergebnisse der Klagen gegen den Planergänzungsbeschluss Nachtflugbetrieb
Das Bundesverwaltungsgericht hat nach der mündlichen Verhandlung vom 20./21. September 2011 am 13. Oktober 2011 sein Urteil betreffend die Klagen gegen den Planergänzungsbeschluss zum Nachtflugbetrieb erlassen. Das diesem Planergänzungsbeschluss zugrunde liegende Verfahren wurde erforderlich, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 16. März 2006 die Regelungen im Planfeststellungsbeschluss betreffend den Umfang des Nachtflugbetriebes und die Gestaltung des Nachtschutzgebietes für rechtswidrig erklärt und die Behörde verpflichtet hatte, über diese Fragen neu zu entscheiden.Tatsächlich hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen gegen den Planergänzungsbeschluss abgewiesen, soweit nicht bereits eine Erledigung des Rechtsstreits eingetreten war. Diese „Erledigung“ betrifft die diesseitigen Klageanträge zu Fragen des passiven Schallschutzes. Hier war das Bundesverwaltungsgericht dem Klagebegehren weitgehend gefolgt, sodass die Behörde und die Flughafengesellschaft im Ergebnis gehalten waren, in der mündlichen Verhandlung entsprechende Änderungen des Planergänzungsbeschlusses zu erklären. Zusammengefasst kann man sagen, dass die Klagen hinsichtlich der Frage des passiven Schallschutzes überwiegend erfolgreich waren, während das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der begehrten Einschränkungen des Nachtflugbetriebes den Klagebegehren nicht nachgekommen ist. (gesamter Artikel)
Verzögerungen bei der Kostenerstattungsvereinbarung beim Schallschutzprogramm BBI seitens der Flughafengesellschaft
Die BBI hat uns Ende März 2011 mitgeteilt, dass es bei der Prüfung der Unterlagen des Ingenieursbüros Vössing, das im Rahmen des Schallschutzprogramms BBI mit der Kontrolle von Kostenerstattungsvereinbarungen (stichprobenartig) beauftragt wurde, Unstimmigkeiten festgestellt wurden.Daher hat die BBI die weitere Versendung der Kostenerstattungsvereinbarungen gestoppt, bis das Ingenieursbüro die bereits versendeten Unterlagen überprüft und ggf. überarbeitet hat.
Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die BBI hat jedoch zugesagt, in dringenden Fällen die Unterlagen im Einzelfall zu überprüfen.
BVerwG beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung in Sachen Nachtflug an
Das Bundesverwaltungsgericht hat betreffend die Klagen gegen den Planergänzungsbeschluss Nachtflugbetrieb den Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt. Diese wird am 20./21.09.2011 jeweils um 10.00 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgerincht in Leipzig stattfinden. Die Verhandlung ist öffentlich. Allerdings ist eine vorherige Anmeldung empfehlenswert.Ergebnis des Erörterungstermins
vor dem Bundesverwaltungsgericht am 21. Juli 2010
Zur Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens hatte das Bundesverwaltungsgericht für den 21. Juli 2010 einen sogenannten Erörterungstermin anberaumt. Insoweit ist vorauszuschicken, dass es sich bei einem Erörterungstermin nur um einen vorbereitenden Termin handelt, der im Gegensatz zu der eigentlichen mündlichen Verhandlung nicht öffentlich ist und – wie vorliegend – auch vor dem berichterstattenden Richter durchgeführt werden kann. Eine Zusammenfassung finden Sie hier. Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Flughafenanwohner
Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem 11. März 2010 eine Entscheidung zu den Entschädigungsregelungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum BBI getroffen. Diese Entscheidung, die von einem anderen Anwaltskollegen erstritten wurde, stärkt die Rechte der Anwohner des künftigen Flughafens, die so stark von Fluglärm betroffen sind, dass ihnen ein sogenannter Übernahmeanspruch zusteht. Allerdings geben verschiedene Presseverlautbarungen Anlass, zu dem Inhalt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einiges klarzustellen.Klicken Sie bitte dazu hier.
Aktuelle Informationen zur Problematik Schallschutzprogramm
Wie bereits im Rahmen unseres letzten Schreibens mitgeteilt, findet derzeit eine recht schwierige Diskussion mit der Flughafengesellschaft über die Gestaltung der Kostenerstattungsvereinbarungen zum sogenannten Schallschutzprogramm statt. Über die verschiedenen Kritikpunkte unsererseits hatten wir Sie ebenfalls bereits informiert. In der Zwischenzeit ist hierzu auch eine Stellungnahme der Flughafengesellschaft bei uns eingegangen, in deren Rahmen die Flughafengesellschaft eine – wenn auch nur leicht – überarbeitete Fassung der Kostenerstattungsvereinbarung vorgelegt hat. Insoweit ist jedoch leider festzustellen, dass die Flughafengesellschaft nach wie vor nicht bereit ist, die wesentlichen Punkte unseres letzten Schreibens zu akzeptieren. Dementsprechend können wir unseren Mandanten eine Unterzeichnung der Kostenerstattungsvereinbarung weiterhin nicht empfehlen...Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kooperation mit Gutachtern für Schallschutz und Schallimmissionsschutz
Im Rahmen der derzeitigen Diskussionen über Art und Umfang der nach dem Planfeststellungsbeschluss erforderlichen Schallschutzeinrichtungen kooperiert die Rechtsanwaltskanzlei Grawert und Partner nunmehr mit verschiedenen Gutachtern für Schallschutz und Schallimmissionsschutz.All diesen Sachverständigen und Sachverständigenbüros ist der hier in Rede stehende Sachverhalt bekannt. Sämtliche Büros stehen in engem Kontakt mit der hiesigen Rechtsanwaltskanzlei. In jedem Falle sollte die Beauftragung eines Gutachters in Absprache mit unserer Rechtsanwaltskanzlei erfolgen. Gerne vermitteln wir in diesen Fällen auch den Kontakt mit dem entsprechenden Gutachterbüro.
Nähere Informationen und eine Liste der entsprechenden Gutachterbüros erhalten Sie hier.
Unsere Einschätzung des Planergänzungsbeschlusses vom 20.10.2009
Nach entsprechender Prüfung des Ergänzungsbeschlusses zum Lärmschutz müssen wir folgende Bilanz ziehen:Die Planergänzung belastet die Anwohner des BBI schwer.
Näheres erfahren Sie hier in unserer vollständigen Stellungnahme.
Aktuell: Planergänzungsbeschluss Nachtflug 20.10.2009
Im Rahmen einer Pressekonferenz hat das Ministerium für Infrastruktur des Landes Brandenburg heute den Inhalt des Planergänzungsbeschlusses zum Nachtflug am künftigen BBI mitgeteilt.
Die entsprechende Pressemitteilung und den Inhalt des Planergänzungsbeschlusses finden sie hier.
Verfahren Schallschutzmaßnahmen: Aktueller Stand (September 2009)
Im Rahmen der Abwicklung der Schallschutzmaßnahmen sind uns nunmehr die ersten Angebote der Flughafengesellschaft zum Abschluss sogenannter Kostenerstattungsvereinbarungen zugegangen. Nach Überprüfung dieser formularmäßigen Angebote müssen wir feststellen, dass diese Angebote in vielerlei Hinsicht nicht den rechtlichen Vorgaben, insbesondere den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses genügen.Näheres erfahren Sie hier.
Verfahren Schallschutzmaßnahmen: Aktueller Stand (August 2009)
Hinsichtlich der von uns gestellten Schallschutzanträge hat die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH in Absprache mit uns nunmehr ein Ingenieurbüro beauftragt, welches ausschließlich für die Umsetzung der baulichen Schallschutzmaßnahmen für die von uns vertretenen Mandanten zuständig ist. Dieses Büro wird in diesen Tagen die von den Schallschutzmaßnahmen betroffenen Gebäude begutachten.Näheres erfahren Sie hier.
Über die weitere Vorgehensweise werden wir Sie selbstverständlich unterrichtet halten.

