einzelne Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte
1) Beratung im Bescheinigungsverfahren
Wie im Abschnitt über das Bescheinigungsverfahren erläutert, werden die Anträge auf Bescheinigung meist in den Amtsblättern oder Tageszeitungen veröffentlicht.Bei einzelnen Grundstückseigentümern hat es nach unserer Erfahrung wirtschaftlich wenig Sinn, die Veröffentlichungen vorbeugend zu überwachen.
Hier sollte die Eintragungsmitteilung des Grunduchamtes abgewartet werden.
Sofern Sie eine solche Eintragungsmitteilung von Ihrem Grundbuchamt erhalten haben, sollten Sie unverzüglich handeln.
Was können wir Ihnen anbieten?
- sofortige Beschaffung eine Grundbuchauszuges
- Einsicht in die veröffentlichten Leitungspläne bei der jeweils zuständigen Behörde
- erste Sondierung über die Höhe der zu erwarteten Ausgleichsansprüche
- nach einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse: weitergehende Einschaltung des Sachverständigen (Einsichtnahme in alte Bodenrichtwerttabellen, Ortstermine, usw.)
- Verhandlungen mit dem Versorgungsunternehmen über die Höhe der Entschädigung
- Notfalls: gerichtliche Geltendmachung der Entschädigungsansprüche
2) Beratung in der Verhandlungslösung
Sofern das Versorgungsunternehmen an Sie herangetreten ist und das Leitungsrecht mit Ihnen gemeinsam im Grundbuch eintragen lassen will, können wir beratend tätig werden, Vertragsentwürfe fertigen und Verhandlungen führen.Je nach Umfang der Betroffenheit des Grundstücks bieten wir an:
- sofortige Beschaffung von Grundbuchauszügen
- Anforderung der Leitungspläne beim Versorgersunternehmen
- erste Sondierung der zu erwarteten Ausgleichsansprüche
- nach einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse: weitergehende Einschaltung des Sachverständigen (Einsichtnahme in alte Bodenrichtwerttabellen, Ortstermine, usw.)
- Verhandlungen mit dem Versorgungsunternehmen über die Höhe der Entschädigung.
So können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Bitte beachten Sie, dass auf diesem Wege noch kein Mandatsverhältnis begründet werden kann.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner
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