Teil 4
Eigentümerlösung:
In Spezialfällen können wir ebenfalls beratend tätig werden. Sind Ihnen bereits ausgleichungspflichtige Leitungesrechte bekannt geworden, die noch gar nicht zur Veröffentlichung gelangt sind, kann notfalls die "Eigentümerlösung" eingeleitet werden. Danach kann das Versorgungsunternehmen gezwungen werden, Dienstbarkeiten für die Leitungsrechte im Grundbuch eintragen zu lassen. Ob dies nötig sein wird, wird aber erst die Praxis zeigen. Das Verfahren ist vergleichsweise kompliziert, aufwendig und dürfte mit erheblichen Kosten für den Grundstückseigentümer verbunden sein, so dass wir raten, dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen einzuleiten.Alternativen:
Keine ernsthafte Alternative ist unseres Erachtens, die Nachricht des Grundbuchamtes über die erfolgte Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Leitungsrecht im Grundbuch abzuwarten. Dieser (passive) Weg bedeutet zwar im Vorfeld keinen Einsatz von Ressourcen und finanzieller Mittel zur Bestandsermittlung, auf der anderen Seite verlieren Sie als Eigentümer Einflussmöglichkeiten im Vorfeld. Außerdem droht ggf. die Verjährung der Ausgleichsansprüche für die beeinträchtigung durch Leitungsrechte der Versorgungsunternehmen. Auch ist keine effiziente Gesamtlösung möglich. Hat ein Eigentumswechsel stattgefunden, erhalten Sie unter Umständen gar keine Mitteilung über die Eintragung.Wir bieten Ihnen aus einer Hand die Kommunikation und Verhandlung mit allen Versorgungsunternehmen und zuständigen staatlichen Stellen (Grundbuchamt, Planungsämter, Stelle für Veröffentlichungen im Bescheinigungsverfahren) an. Dies ist vor allem auch dann wichtig, wenn es für ein Grundstück verschiedene Dienstbarkeitsberechtigte, also Leitungsrechte mehrerer Versorgungsunternehmen gibt, deren Leitungen und Schutzstreifen sich überschneiden. Dann kann die Höhe der Ausgleichszahlung und die Aufteilung des von dem jeweiligen Versorgungsunternehmens zu leistenden Anteils an der Ausgleichszahlung nur im Dialog mit allen beteiligten Versorgungsunternehmen erreicht werden.
Durch die zeitliche Verzögerung – maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse zu den lange zurückliegenden Stichtagen – entsteht eine besondere Problematik.

