Die Dienstbarkeit

Welche Wirkung hat eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit?

Das GBBerG lässt mit den Stichtagen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB) entstehen.

Rechtlich bedeutet dies, dass das Leitungsrecht des Versorgungsunternehmens untrennbar vom Eigentum oder Erbaurecht am Grundstück dinglich gesichert ist. Der Grundsatz, wonach der Eigentümer mit seinem Eigentum verfahren kann wie er will, ist damit eingeschränkt.

Der Grundstückseigentümer muss nach Eintragung einer Dienstbarkeit nicht nur die Leitung oder Anlage auf seinem Grundstück dulden. Er muss dem Versorgungsunternehmen aufgrund dessen Leitungsrechts für Reparaturen und Wartungsarbeiten den Zutritt zum Grundstück gewähren.

Wie gelangt die fiktiv begründete Dienstbarkeit zur Absicherung des Leitungsrechts ins Grundbuch?

Wie hier erläutert, fingiert das Grundbuchbereinigungsgesetz die Dienstbarkeit nur. Für die Eintragung durch das Grundbuchamt gibt es drei Wege:
  • die "Verhandlungslösung":
    Dabei einigen sich Eigentümer und Versorgungsunternehmen über den Leitungsverlauf, die Eintragung der Dienstbarkeit zur Absicherung des Leitungsrechts und die Entschädigungszahlung. Dies bedarf einer notariellen Eintragungsbewilligung.
  • das Bescheinigungsverfahren:
    Dabei läßt sich das Versorgungsunternehmen ohne Kenntnis des Eigentümers den Leitungsverlauf von einer Behörde bescheinigen. Mit dieser "Freigabebescheinigung" kann später die Dienstbarkeit zur Absicherung des Leitungsrechts im Grundbuch eintragen werden. Sie finden zu diesem in der Praxis häufigsten Verfahren hier wichtige Informationen. Der Eigentümer erfährt hiervon meist erst durch eine Eintragungsmitteilung des Grundbuchamts. Spätestens dann besteht Handlungsbedarf.
  • die "Eigentümerlösung":
    Bleibt das Versorgersunternehmen untätig, kann der Eigentümer die Leitung von einem Vermessungsingenieur vermessen und so den Umfang des Leitungsrechts feststellen lassen sowie die Eintragung der Dienstbarkeit herbeiführen und die Entschädigungszahlung anfordern.
    Dieses Verfahren ist in der praktischen Umsetzung aber kompliziert und kostenintensiv, da die genaue Lage der Leitungen vermessen werden muss. Aus wirtschaftlichen Gründen ist diese Lösung nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.


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