Leitungsrechte nach Grundbuchbereinigungsgesetz

Leitungsrechte nach Grundbuchbereinigungsgesetz - rohr

Fotos v.l.n.r © Kurt Michel, Thorben Wengert,Egon Häbich/PIXELIO
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Auch heute noch ist die Frage der grundbuchrechtlichen Absicherung von Versorgungsleitungen (Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeleitungen/anlagen), also der Leitungsrechte der Versorgungsunternehmen, im Gebiet der ehemaligen DDR aktuell.

Anders als in der BRD waren in der DDR die meisten dieser Leitungen und Anlagen - wie der Grund und Boden - volkseigen und deshalb grundbuchrechtlich nicht gesichert.

Nach der Wende wurde das Volkseigentum in Privateigentum zurückgeführt, so dass diese zahlreichen Leitungen und Anlagen der Versorgungsunternehmen nun ohne dingliche Absicherung der Leitungsrechte über Privateigentum führen.

Der Gesetzgeber hat hierzu das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und ergänzend die Sachenrechts-Durchführungsverordnung verabschiedet.

Zwei wichtige Regelungen sind:

  • Die Leitungsrechte des Versorgungsunternehmens werden durch eine "beschränkte persönliche Dienstbarkeit" (§§ 1090 ff. BGB) als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen und damit gesichert.
  • Im Gegenzug können die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten für die Eintragung der Leitungsrechte im Grundbuch vom Versorgungsunternehmen eine Entschädigung verlangen.
Wir wollen an dieser Stelle interessierten Grundstückseigentümern einen Überblick geben.

Denn: Betroffene Entschädigungsberechtigte haben häufig von etwaigen Leitungsrechten der Versorgungsunternehmen und demzufolge von ihren Zahlungsansprüchen gegen die Versorgungsunternehmen keine Kenntnis. Unbekannt ist ferner, dass die Entschädigungszahlungen bei den Versorgungsunternehmen beantragt werden müssen.

Hinzu kommt, dass Laien die Richtigkeit der Höhe der angebotenen Entschädigung mangels einschlägiger Kenntnisse nicht überprüfen können.

Und: Wird die Entschädigung nicht rechtzeitig geltend gemacht, droht die Verjährung und damit der Verlust der Zahlungsansprüche. Es sind wichtige Fristen (bspw. der 31.12.2010) zu beachten.

1. Das Grundbuchbereinigungsgesetz

  • Gesetz im Überblick
  • Die fingierte Eintragung der Dienstbarkeit
  • Die wichtigen Stichtage

2. Die Dienstbarkeit

  • Was ist eine Dienstbarkeit?
  • Die verschiedenen Eintragungsverfahren
    - Verhandlungslösung
    - Bescheinigungsverfahren
    - Eigentümerinitative
  • Die Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes

3. Entschädigungsansprüche

  • Wann ist der Anspruch ausgeschlossen?
  • Wer ist anspruchsberechtigt?
  • Wie hoch ist die Entschädigung?
  • Wie wird der Entschädigungsanspruch geltend gemacht?

4. Die wichtige Frist des 31.12.2010

  • Was ändert sich mit dem Stichtag 31.12.2010?



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