Wettbewerbsrecht

Jeder, der als Unternehmer tätig ist und zum Beispiel durch Werbung oder eine Website am Wettbewerb um Kunden in einer Branche teilnimmt, muss seine Handlungen an den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb messen lassen. Nach diesem Gesetz sind Mitbewerber sowie einzelne Berufs- und Verbraucherschutzverbände berechtigt, gegen unlautere Wettbewerbshandlungen im Wege der Abmahnung und Unterlassungs- und Schadensersatzklage vorzugehen.
Eine unlautere Wettbewerbshandlung liegt beispielsweise in der Regel vor bei:
  • irreführende oder den Werbecharakter verschleiernde Werbung;
  • Herabsetzung oder Boykottierung anderer Markteilnehmer;
  • unzulässiger Kopplung mit Preisausschreiben und Gewinnspielen;
  • sklavischer Nachahmung eigenartiger Produkte.
Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gibt es im Einzelfall weitere zu beachtende gesetzliche Regelungen wie die Preisangabenverordnung, das Teledienstgesetz sowie das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln, Bedarfsmitteln und das Heilmittelwerbegesetz.

Die Kanzlei Grawert und Partner steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber wettbewerbswidrig handelnden Konkurrenten ebenso zur Seite wie bei der Abwehr erfolgter Abmahnungen.