Versicherungsrecht
Grawert Schöning und Partner beraten und vertreten in allen Fragen des Privatversicherungsrechts. Dazu zählen vor allem
aus dem Bereich der Schadenversicherungen
- Sachversicherungen wie z.B. Gebäude-, Hausrat-, Kaskoversicherungen
- Haftpflichtversicherungen wie z.B. Kfz-, Privat-, Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
- D&O-Versicherungen (Haftpflichtversicherungen für Unternehmensleiter)
- Transportversicherungen
- Rechtsschutzversicherungen
- Krankheitskostenversicherungen
- Kredit- und Vertrauensschadenversicherungen
- Bauleistungsversicherungen
- Reiseversicherungen (Reiserücktritts-, -gepäck-, -krankenversicherungen)
- Lebensversicherungen
- Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen
- Unfallversicherungen
- Krankentagegeldversicherungen
Mandate aus dem Versicherungsrecht sachgerecht, also kompetent und zügig, zu bearbeiten, erfordert eine gewisse Expertise. Dazu gibt es in diesem Rechtsgebiet – ähnlich wie in anderen Fachbereichen – zu viele Feinheiten und Besonderheiten. Das galt schon vor der grundlegenden Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008, und das gilt erst recht danach. Hierfür zwei Beispiele. Das erste Beispiel ist hochaktuell, das zweite ist ein Klassiker aus der Sachversicherung.
Sollten Sie Fragen zum Versicherungsrecht haben: Wir beraten Sie gerne. Kompetent und zügig.

