Versicherungsrecht

Grawert Schöning und Partner beraten und vertreten in allen Fragen des Privatversicherungsrechts. Dazu zählen vor allem

aus dem Bereich der Schadenversicherungen

  • Sachversicherungen wie z.B. Gebäude-, Hausrat-, Kaskoversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen wie z.B. Kfz-, Privat-, Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
  • D&O-Versicherungen (Haftpflichtversicherungen für Unternehmensleiter)
  • Transportversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Krankheitskostenversicherungen
  • Kredit- und Vertrauensschadenversicherungen
  • Bauleistungsversicherungen
  • Reiseversicherungen (Reiserücktritts-, -gepäck-, -krankenversicherungen)
aus dem Bereich der Summenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Krankentagegeldversicherungen
Wir vertreten in erster Linie Versicherungsnehmer und weitere Personen, die Ansprüche und Rechte aus Versicherungsverträgen geltend machen. Darüber hinaus informieren wir Versicherungsmakler, Versicherungsagenten und weitere Fachleute aus der Branche regelmäßig über die Entwicklung des Versicherungsrechts.

Mandate aus dem Versicherungsrecht sachgerecht, also kompetent und zügig, zu bearbeiten, erfordert eine gewisse Expertise. Dazu gibt es in diesem Rechtsgebiet – ähnlich wie in anderen Fachbereichen – zu viele Feinheiten und Besonderheiten. Das galt schon vor der grundlegenden Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008, und das gilt erst recht danach. Hierfür zwei Beispiele. Das erste Beispiel ist hochaktuell, das zweite ist ein Klassiker aus der Sachversicherung.

Sollten Sie Fragen zum Versicherungsrecht haben: Wir beraten Sie gerne. Kompetent und zügig.