Rechtsanwälte für Steuerrecht in Berlin

Steu­er­recht, ins­be­son­de­re Steu­er­straf­recht

Es gibt wohl kaum ein Rechts­ge­biet, das so ver­wor­ren und un­über­sicht­lich ist wie das Steuerrecht. Selbst aus­ge­wie­se­ne Ex­per­ten müs­sen, wenn Sie ehr­lich sind, zu­ge­ben, daß auch sie nicht al­le Ver­äste­lun­gen über­blicken kön­nen. Je­der Steu­er­bür­ger kann al­so, ehe er sich versieht, mit den Steu­er­ge­setz­en in Kon­flikt ge­ra­ten. Mit je­der Re­form geht ei­ne Verkomplizierung des ma­te­ri­el­len Steu­er­recht ein­her. Die­se be­schä­digt den Glau­ben der Bür­ger an die Steu­er­ge­rech­tig­keit. Die­ses Pro­blem ist dem Ge­setz­ge­ber durch­aus be­wußt. Gleich­wohl be­sei­tigt er die Ur­sa­chen nicht im Steu­er­recht, son­dern sucht die Lö­sung im Straf­recht.

Je­der Steu­er­pflich­ti­ge, ins­be­son­de­re auch ge­werb­lich Tä­ti­ge, kann schnel­ler mit den Steuergesetz­en in Kon­flikt kom­men, als man sich vor­stel­len kann. Haus­durch­su­chun­gen werden schnell vor­ge­nom­men. Da ist dann gu­ter an­walt­li­cher Rat ge­fragt. Im Steuerstrafverfahren ist ei­ne kom­pe­ten­te an­walt­li­che Be­glei­tung und Be­ra­tung ins­be­son­de­re im Vor­ver­fah­ren, dem Er­mitt­lungs­ver­fah­ren, ge­fragt und ge­for­dert. Das Steu­er­strafrecht ver­weist in § 369 Abs. 2 Abgaben­ord­nung auf die all­ge­mei­nen Ge­set­ze über das Straf­recht. Die fun­dier­te Be­ra­tung und Be­glei­tung des Steu­er­pflich­ti­gen, der mit ei­nem Steu­er­straf­ver­fah­ren über­zo­gen wird, setzt des­ha­lb ne­ben den Kennt­nis­sen der all­ge­mei­nen Steu­er­ge­set­ze ins­be­son­de­re auch Kennt­nis­se der straf­pro­zes­su­alen Vor­schriften vor­aus. Gerade auch mit­tel­stän­di­ge Be­trie­be müs­sen stän­dig steu­er­li­che Vor­schrif­ten et­wa bei der Be­schäf­ti­gung von Sub­un­ter­neh­mern, insbe­son­de­re aus­län­di­schen Sub­un­ter­neh­mern, aus­län­di­schen Ar­beit­neh­mern be­ach­ten. Da­bei kann es leicht zu ob­jek­ti­ven Ver­stö­ßen kom­men. Wer­den die­se ent­deckt, be­darf es ei­ner kompe­te­nten steu­eran­wal­ti­chen Be­ra­tung. Ei­ner eben­sol­chen be­darf es auch, um es gar nicht erst zu der­ar­ti­gen Ver­stö­ßen kom­men zu las­sen.