Rechtsanwälte für Steuerrecht in Berlin
Steuerrecht, insbesondere Steuerstrafrecht
Es gibt wohl kaum ein Rechtsgebiet, das so verworren und unübersichtlich ist wie das Steuerrecht. Selbst ausgewiesene Experten müssen, wenn Sie ehrlich sind, zugeben, daß auch sie nicht alle Verästelungen überblicken können. Jeder Steuerbürger kann also, ehe er sich versieht, mit den Steuergesetzen in Konflikt geraten. Mit jeder Reform geht eine Verkomplizierung des materiellen Steuerrecht einher. Diese beschädigt den Glauben der Bürger an die Steuergerechtigkeit. Dieses Problem ist dem Gesetzgeber durchaus bewußt. Gleichwohl beseitigt er die Ursachen nicht im Steuerrecht, sondern sucht die Lösung im Strafrecht.Jeder Steuerpflichtige, insbesondere auch gewerblich Tätige, kann schneller mit den Steuergesetzen in Konflikt kommen, als man sich vorstellen kann. Hausdurchsuchungen werden schnell vorgenommen. Da ist dann guter anwaltlicher Rat gefragt. Im Steuerstrafverfahren ist eine kompetente anwaltliche Begleitung und Beratung insbesondere im Vorverfahren, dem Ermittlungsverfahren, gefragt und gefordert. Das Steuerstrafrecht verweist in § 369 Abs. 2 Abgabenordnung auf die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht. Die fundierte Beratung und Begleitung des Steuerpflichtigen, der mit einem Steuerstrafverfahren überzogen wird, setzt deshalb neben den Kenntnissen der allgemeinen Steuergesetze insbesondere auch Kenntnisse der strafprozessualen Vorschriften voraus. Gerade auch mittelständige Betriebe müssen ständig steuerliche Vorschriften etwa bei der Beschäftigung von Subunternehmern, insbesondere ausländischen Subunternehmern, ausländischen Arbeitnehmern beachten. Dabei kann es leicht zu objektiven Verstößen kommen. Werden diese entdeckt, bedarf es einer kompetenten steueranwaltichen Beratung. Einer ebensolchen bedarf es auch, um es gar nicht erst zu derartigen Verstößen kommen zu lassen.

