Gepäckverlust

aufgegebenes Gepäck

Für die Beschädigung oder den Verlust von aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft verschuldensunanhängig.

Handgepäck

Bei Handgepäck gilt muss dem Luftfrachtführer eine schuldhafte Schadensverursachung nachgewiesen werden, weil das Handgepäck in der Obhut des Reisenden verbleibt.

Gem. Art. 17 MÜ liegt der Haftungshöchstbetrag bei 1000 SZR (Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds). Bei dem SZR handelt es sich um eine künstliche Währungseinheit. Mit Stand 02.01.2009 lag der Wechselkurs bei 1 EUR = 0,90489, bzw. 1 = 1,1051 EUR.

Wir beraten Sie gerne.



Name:
Email:
Telefon:
Nachricht: