Flugverspätung / Flugausfall
- die Fluggesellschaften klären ihre Kunden nicht über ihre Rechte auf, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
- Ohne anwaltliche Hilfe zahlen die Fluggesellschaften - wenn überhaupt - nur einen Bruchteil der Entschädigungsumme. Anwaltliche Hilfe ist meißt notwendig
Flugverspätungen
Bei Flugverspätungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Ersatz vom Luftfahrtunternehmen zu bekommen.Es ist zu unterscheiden, ob es sich lediglich um einen separaten Flug handelt oder ob der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Eine Flugverspätung von bis zu vier Stunden rechtfertigt keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
Allerdings können bei einer Verspätung von über 2 Stunden und einer Flugdistanz von unter 1.500 km bereits Ansprüche auf Unterstützungsleistungen und unter ggf. auch Ansprüche auf Erstattung der Flugkosten oder anderweitige Beförderung entstehen.
Die neuere Rechtsprechung geht zudem davon aus, dass sehr große Verspätungen von ca. 20 Stunden nicht mehr als Verspätung, sondern als Annullierung und damit als Flugausfall zu werten sind.
Flugausfall
Bei einem wirklichen Ausfall des Fluges ("ersatzlose Streichung"), stehen dem Reisenden neben Unterstüzungsleistungen wie Hotel und Verpflegung auch Entschädigungssummen in Geld (und nicht wie von Fluggesellschaften behauptet wird in Form von Fluggutscheinen) zu.Dies regelt die Verordnung (EG) 261/2004.
Dieser Schadensersatz staffelt sich je nach Entfernung und beträgt entweder 250 € , 400 € oder 600 €.
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