Rechtsanwälte für Schul- und Hochschulrecht in Berlin

Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklagen)

Viele angehende Studenten erhalten heutzutage eine Absage der ZVS und/oder der gewünschten Hochschule (Universität, Technische Universität, etc.) oder Fachhochschule. Denn die Anzahl der Studienplätze wird staatlicherseits begrenzt. Hierin liegt ein Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Freiheit auf Zulassung zum gewählten Studiengang, der durch zwingende Gründe gerechtfertigt werden muss. An einer solchen Rechtfertigung fehlt es jedoch, wenn eine Hochschule zu wenig Studenten zu einem bestimmten Studiengang zugelassen und nicht alle vorgeschriebenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um Studienplätze zu schaffen.
Der Frage nach weiteren Kapazitäten gehen wir für unsere Mandanten im Rahmen so genannter Studienplatzklagen oder Kapazitätsklagen nach. Stellt sich im Klageverfahren heraus, dass eine Hochschule entgegen ihrer eigenen Berechnung richtigerweise weitere Studienplätze hätte vergeben müssen, so werden diese zusätzlichen Studienplätze an die Kläger vergeben. Dies geschieht fast ausschließlich unabhängig von den Abiturnoten.

Unsere gerichtliche Vorgehensweise hat bereits in vielen Fällen von „Nischenstudiengängen“ zum gewünschten Studienplatz geführt und gerade in den „stark beklagten“ Studiengängen wie z.B. Humanmedizin die Chance auf die begehrte Zulassung erhöht.

Wir führen auch für Sie Studienplatzklagen gegen Hochschulen, Fachhochschulen oder sonstige Bildungseinrichtungen durch.

Selbstverständlich beraten wir bereits im Vorfeld darüber, wie die Erfolgsaussichten im jeweiligen Fall einzuschätzen sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Schulrecht

Eine gute Ausbildung beginnt bereits bei der Wahl des Kindergartenplatzes, aber die Wahl der Schule ist im derzeitigen Bildungssystem die entscheidende Weichenstellung für eine optimale Förderung der Kinder.

Vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung und wachsender Konkurrenz wird den Eltern einerseits immer mehr Eigenverantwortung bei der Wahl der „richtigen“ Schule abverlangt. Andererseits nehmen die öffentlichen Diskussionen über die wachsenden Finanzpobleme der Länder (insbesondere in Berlin) und in diesem Zusammenhang über die personelle und materielle Ausstattung der öffentlichen Schulen von Jahr zu Jahr zu. Eltern, die nach eingehendem Studium der einzelnen Schulen und ihrer Bildungsprofile schließlich eine Schule für Kind gewählt haben, wird nicht selten der Platz an der gewünschten Schule verweigert. Ihnen wird in der Regel mitgeteilt, dass die Kapazitäten an der gewünschten Schule erschöpft seien.
Wir können für Sie – gegebenenfalls auch gerichtlich – überprüfen lassen, ob die Kapazitäten der jeweiligen Schule tatsächlich ausgeschöpft wurden und ob die Zuteilung der Schulplätze an die Bewerber nach rechtlich zulässigen Kriterien erfolgt ist.

Aber auch der weitere Schulalltag unterliegt zunehmend einer Verrechtlichung. Das bedeutet, dass viele schulische Maßnahmen von Ordnungsaßnahmen über Nichtversetzung, Schulschließungen bis hin zu Abschlussprüfungen rechtlich überprüfbar und damit auch gerichtlich angreifbar sind.

Prüfungsrecht

In vielen Lebensbereichen - von der Schule bis hin zur Hochschule oder beruflichen Qualifikation – entscheidet das Bestehen von Abschlussprüfungen über den weiteren beruflichen Lebensweg und die eigene Konkurrenzfähigkeit. Das letztmalige Nichtbestehen
eine Prüfung oder in vielen Fällen auch nur ein weniger gutes Prüfungsergebnis hat oft weitreichende Auswirkungen. Dennoch ist Prüfungskandidaten oft unbekannt, dass Prüfungen gerichtlich angefochten werden können. Oft werden sowohl bei mündlichen als auch bei schriftlichen Prüfung die erforderlichen Formalien nicht eingehalten. Insoweit empfiehlt es sich in den meisten Fällen, dass sich der Prüfungskandidat bereits im Vorfeld der Prüfung über diese Formalien und seine unter Umständen bereits während der Prüfung bestehenden Rügepflichten umfassend informiert. Aber auch das unfaire Verhalten einzelner Prüfer muss gerade bei mündlichen Prüfungen nicht in jedem Falle hingenommen werden. Die Situation einer jeden mündlichen oder schriftlichen Prüfung muss auf Neue eigenständig rechtlich überprüft werden. Wir bieten insoweit eine umfassende individuelle rechtliche Beratung.

Im Bereich des Prüfungsrechts vertreten wir Sie vom Vorfeld des Prüfungsverfahrens an bis einschließlich zum Gerichtsverfahren unter anderem bei

  • Staatsprüfungen
  • Hochschulprüfungen (Master, Bachelor, Magister, etc.)
  • universitären Leistungsnachweisen
  • gewerblichen Prüfungen
  • Meisterprüfungen
  • Abiturprüfungen