III. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitnehmers
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltzahlung an gesetzlichen Feiertagen. Soweit der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht für die Dauer von bis zu sechs Wochen, soweit der Arbeitnehmer seinen Melde- und Nachweispflichten nachgekommen ist.

