II. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
Die Mindestbedingungen des Bundesurlaubsgesetz gelten für alle Arbeitsverhältnisse zwingend. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bezahlten Erholungsurlaub pro Kalenderjahr vor. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies also einem Urlaub von 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Auch der Anspruch auf anteiligen Urlaub bei vorzeitiger Beendigung, eine Übertragung des Urlaubs auf das nachfolgende Kalenderjahr sowie auf Urlaubsabgeltung werden im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Der Arbeitgeber kann einzelvertraglich nur zu Gunsten des Arbeitnehmers von den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes abweichen. In Tarifverträgen können die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes abgeändert werden.
Der Arbeitgeber kann einzelvertraglich nur zu Gunsten des Arbeitnehmers von den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes abweichen. In Tarifverträgen können die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes abgeändert werden.

