B. Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelt die zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell geltenden Rechtsbeziehungen. Es umfasst alle Regelungen bezüglich des Abschlusses eines Arbeitsvertrages, der Durchführung und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses sowie dessen Beendigung z. B. durch Befristungsablauf oder Kündigung.
Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte aus diesem Bereich kurz erläutert:
II. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
III. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitnehmers

