Presse- und Äußerungsrecht
Grawert und Partner vertritt Ihre presserechtlichen Ansprüche bei Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechtes oder der Verbreitung unwahrer Äußerungen durch Wort- oder Bildberichterstattung gegenüber allen Medien wie Druckerzeugnissen, Film, Hörfunk, Fernsehen und elektronischen Informationsmedien wie dem Internet.
Gegen rechtswidrige Wort- und Bildberichterstattung gibt es effektive Abwehrmöglichkeiten wie Unterlassungsansprüche, das Recht der Gegendarstellung, den Widerruf sowie die Möglichkeit, Schadensersatz und Geldentschädigung zu erlangen.
Soweit Sie meinen, in ehrabträglicher Weise oder zu Unrecht zum Gegenstand der Berichterstattung in den Medien geworden zu sein, helfen wir Ihnen gerne durch eine strategische und rechtliche Beratung und setzen zeitnah und effektiv Ihre Rechte gegenüber den Medien durch.
Gegen rechtswidrige Wort- und Bildberichterstattung gibt es effektive Abwehrmöglichkeiten wie Unterlassungsansprüche, das Recht der Gegendarstellung, den Widerruf sowie die Möglichkeit, Schadensersatz und Geldentschädigung zu erlangen.
Soweit Sie meinen, in ehrabträglicher Weise oder zu Unrecht zum Gegenstand der Berichterstattung in den Medien geworden zu sein, helfen wir Ihnen gerne durch eine strategische und rechtliche Beratung und setzen zeitnah und effektiv Ihre Rechte gegenüber den Medien durch.

