Geschmacksmusterrecht

Das Geschmacksmusterrecht bietet Schutz für gewerblich genutzte Muster und Modelle, die als Vorlage für serienmäßige Nachbildung gedacht sind. Als Muster kommen Stoffe, Tapeten und Grafiken, als Modelle dreidimensionale Objekte wie Lampen, Kleidung, Möbel, Bestecke, Schmuck und Haushaltswaren in Betracht.
Formelle Schutzvoraussetzung ist die Anmeldung und Hinterlegung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Um als Geschmacksmuster geschützt zu sein, muss das Muster oder Modell zudem „neu“ sein und „Eigenart“ aufweisen.
Soweit der gesetzlich entstehende Urheberrechtsschutz aufgrund der hierfür erforderlichen höheren Originalität fraglich erscheint, empfiehlt sich in geeigneten Fällen zum optimalen Schutz Ihrer schöpferischen Leistung die Anmeldung eines Geschmacksmusters.
Grawert Schöning und Partner berät Sie individuell und zeitnah über die Schutzmöglichkeiten auf deutscher und europäischer Ebene und vertritt Ihre Interessen bei der Abwehr von Schutzrechtsverletzungen sowie anlässlich von Vertragsverhandlungen zur Lizenzierung.