Versorgungsausgleich
Durch den Versorgungsausgleich sollen die Eheleute nach der Scheidung jeweils die Hälfte der während der Ehe erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit oder wegen Alters erhalten. Das können sein:
- Renten oder Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung
- Renten aus einer Zusatzversorgung
- Renten aus einer privaten Versicherung
- Pensionen von Beamten, Richtern oder Soldaten
Der Versorgungsausgleich erfolgt in der Regel, indem dem Ehegatten mit den niedrigeren Versorgungsanwartschaften als Ausgleich ein Anspruch auf die Hälfte des Wertunterschiedes zusteht.
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