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Reform des ehelichen Güterrechts und Wegfall der Hausrat-Verordnung zum 01.09.2009
1. Neuregelung der Berechnung des Anfangs- und des Endvermögens
2. Der Schutz des Ehegatten vor illoyaler Vermögensverschiebung zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und Scheidung
3. Die Einführung einer Belegpflicht bei § 1379 BGB
4. Die Änderung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs
5. Die Einfügung der materiellen Regelungen der Hausrat-Verordnung in das BGB
Anfangsvermögen (§ 1374 BGB)
Endvermögen (§ 1375 BGB)
Zugewinn (§ 1373 BGB)
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