Reform des ehelichen Güterrechts und Wegfall der Hausrat-Verordnung zum 01.09.2009

Die zum 1. September 2009 in Kraft getretene kleine Reform des Familienrechts hat den Zweck, die vom Bundesgerichtshof, den Justizverwaltungen im Bund und in den Ländern sowie der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundesnotarkammer am bislang geltenden Familienrecht geäußerten Kritikpunkte aufzugreifen und zu korrigieren.

Daher stehen im Zentrum dieser Familienrechts-Reform
1. die Behebung der fehlenden Berücksichtigung eines negativen Anfangsvermögens in § 1374 BGB,
2. der Schutz des Ehegatten vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung wegen des Auseinanderfallens der Stichtage in § 1378 Abs.2 und § 1384 BGB,
3. die Einführung einer Belegpflicht in 1379 BGB,
4. die dementsprechende Änderung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs und
5. die Einfügung der materiellen Regelungen der Hausrat-Verordnung in das BGB.

Über die einzelnen Rechtsänderungen informieren wir Sie hier genauer.


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