Rechtsanwälte für Baurecht und Architektenrecht in Berlin


Baurecht und  Architektenrecht in Berlin

Vorüberlegungen bei einem Vertragsschluss

Bereits in der Phase vor Vertragsabschluss beginnt der Schutz des Unternehmens vor möglichen Forderungsausfällen.
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Sicherheitseinbehalt im Baurecht

Im Grundsatz ist eine Sicherheitsleistung nicht geschuldet, soweit eine solche nicht (ausdrücklich) vertraglich vereinbart worden ist. >>> mehr Info

Sicherheiten im Baurecht

Der § 648 BGB gewährt dem Handwerker einen Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Auftraggebers. >>> mehr Info

Sicherheitsleistung nach § 648 a BGB

Das Sicherungsverlangen nach § 648 a BGB stellt oft die einzige Möglichkeit des Unternehmers dar, eine Sicherheit zu erlangen. Auch erhält der Handwerker über die Regelungen des § 648 a BGB die Möglichkeit, die Arbeiten kurzfristig einzustellen, ohne Gefahr zu laufen, Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers ausgesetzt zu sein. >>> mehr Info

Möglichkeiten bei Insolvenz im Baurecht

Abschließend soll aufgezeigt werden, welche Reaktionsmöglichkeiten einem Bauhandwerker verbleiben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung gar abgelehnt wird. >>> mehr Info

Die Vertragsdurchführung im Baurecht - Grundzüge

Ein wertvolles Hilfsmittel zur Dokumentation des Bauablaufes ist das Bautagebuch. Die Führung des Bautagebuchs erleichtert dem Handwerker in Streitfällen die Darstellung der tatsächlichen Abläufe. >>> mehr Info

Bedeutung und Inhalt einer Schlussrechnung

Die VOB/B verpflichtet in § 14 Nr. 1 Satz 1 den Auftragnehmer seine Leistungen (prüfbar) abzurechnen. Eine nicht prüffähige Rechnung löst keine Fälligkeit aus. >>> mehr Info

Der Vertragsschluss im Baurecht – Grundbegriffe

Bereits die Gestaltung eines Vertrages gehört oft zu den ersten Schwierigkeiten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung und sollte daher mit der gebotenen Sorgfalt in Angriff genommen werden. >>> mehr Info

Das neue Forderungssicherungsgesetz

Unter dem 28. Oktober 2008 ist das „Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen“ (Bauforderungssicherungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. >>> mehr Info